Die Gleichstellung der Geschlechter ist Verfassungsauftrag und Teil internationaler Verpflichtungen, jedoch noch nicht erreicht. femmes protestantes bringen sich daher aktiv im Gesetzgebungsprozess ein.

Stellungnahme zur AG Schutz der persönlichen Integrität

Woran wir gerade arbeiten:

November 2024
Vernehmlassung zu «Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität innerhalb der EKS und ihrer Mitgliedskirchen».
 

2023 hat eine Arbeitsgruppe der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität erarbeitet, um eine gemeinsame Basis für Schutzkonzepte für die EKS und ihrer Mitgliedskirchen zu schaffen.
femmes protestantes erarbeiten bis Ende November eine Stellungnahme dazu. 

Wir prüfen das Handeln der Schweiz und der Evangelisch-reformierten Kirche hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter. Als Partnerin in verschiedenen Komitees und Allianzen beziehen wir Stellung zu aktuellen Themen. Durch den Einsitz in der eidgenössischen Kommission für Frauenfragen (EKF) und das Beteiligen an Vernehmlassungsverfahren erarbeiten die femmes protestantes Empfehlungen zu gleichstellungspolitischen Themen zuhanden des Bundesrats und staatlicher Behörden. Als Gründungsmitglied des Schweizerischen Menschenrechtsinstituts (SMRI) geben wir die Geschlechterperspektive in den Menschenrechtsdiskurs ein.

Wie wir arbeiten:

Rechtliche Grundlagen sind für uns das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau, die UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW sowie die Istanbul-Konvention. Weiter beziehen wir uns auf feministisch-theologische Grundlagen sowie eine progressive Auslegung der biblischen Texte.